Corona-Pandemie: Gifhorner Gesundheitsamt passt Vorgehensweise an Bescheide nur noch auf Anfrage

veröffentlicht: am 02.05.2022     Presseinformation

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage und der Verpflichtung der Betroffenen zum eigenverantwortlichen Vorgehen (gemäß der Absonderungsverordnung) hat der Krisenstab Corona nun ein verändertes Vorgehen der Kreisverwaltung festgelegt.

So werden ab dem 9. Mai 2022 Bescheide, die im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion stehen, nur noch auf Anfrage erstellt und versandt. Bürgerinnen und Bürger – die infiziert sind, es waren oder Kontaktperson bis einem Alter von 12 Jahren sind – werden gebeten sich beim Gesundheitsamt zu melden, wenn eine Bescheinigung benötigt wird.

Die Kreisverwaltung bittet Kontaktpersonen, die einen Bescheid benötigen, eine E-Mail an: coronakontakte(at)gifhorn.de unter dem Betreff „Quarantänebescheid“ zu verfassen. Erkrankte Personen werden gebeten sich unter indexermittlung(at)gifhorn.de mit dem Betreff „Quarantänebescheid“ beim Gesundheitsamt zu melden.

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus sind auch im Landkreis Gifhorn weiterhin hoch. Der damit verbundene Arbeitsaufwand im Gesundheitsämtern ist bezeichnend. Gleichzeitig bewegen sich die Indikatoren zur Hospitalisierung und Intensivbettenbelegung auf moderatem und somit beherrschbarem Niveau – diese Aussage traf kürzlich die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens auf der Corona-Pressekonferenz des Landes.

Bereits im März 2022 hatte die Kreisverwaltung darüber informiert, das im Landkreis Gifhorn zwar weiterhin alle Infektionsfälle erfasst und an das NLGA bzw. RKI gemeldet werden können, sich die hohe Dynamik aber auf nachrangige Arbeiten auswirkt. Hierunter fallen unter anderem Quarantäne- und Arbeitgeberbescheide, deren Ausstellung sich deutlich verzögert. Aktuell beläuft sich der Bearbeitungsrückstand auf rund 4.500 Fälle. Diese Bearbeitungsrückstände werden kontinuierlich abgearbeitet.