Der Weg einer Corona-Verordnung

veröffentlicht: am 06.10.2020     Presseinformation

In Deutschland gilt das Prinzip des Föderalismus. Das bedeutet, dass die Bundesländer in vielen Bereichen in eigener Zuständigkeit handeln. Bundesweit einheitliche Regelungen zu treffen, benötigt daher eine ganze Reihe von Absprachen. Besonders sichtbar wird diese Abstimmung aktuell während der Corona-Krise. Seit März dieses Jahres gibt es immer wieder neue Verordnungen, die das Miteinander regeln, um die Ausbreitung des Corona-Virus möglichst zu minimieren. 

„Wir rechnen Ende dieser Woche wieder mit einer neuen Verordnung“, kündigt Landrat Dr. Andreas Ebel an und erklärt das Prinzip. „Wir als Kreisverwaltung können den Zeitpunkt einer neuen Verordnung nicht selbst bestimmen. Das föderalistische System in Deutschland gibt hierfür einzelne Schritte vor, die eingehalten werden müssen, um eine neue Verordnung auf den Weg zu bringen.“

Im ersten Schritt beraten die Regierungschefs der Länder gemeinsam mit der Bundeskanzlerin mögliche Regeln, um bundesweit eine möglichst einheitliche Regelung zu erzielen. Anschließend werden die Vorschläge auf das Corona-Geschehen im eigenen Bundesland angepasst. Hierbei spielt auch die aktuelle Entwicklung der Infektionszahlen vor Ort eine große Rolle. Die Landkreise und die kreisfreien Städte erhalten von ihrem jeweiligen Bundesland vorab einen Entwurf der neuen Verordnung. 
Für den Landkreis Gifhorn gibt der Niedersächsische Landkreistag dann gesammelte Änderungswünsche an die Landesregierung weiter. Hierfür gibt es meistens nur ein kleines Zeitfenster. Hintergrund ist, dass die finalen Inhalte erst sehr kurzfristig angepasst werden, um möglichst individuell in das jeweilige Infektionsgeschehen eingreifen zu können. 
Im letzten Schritt erhält der Landkreis Gifhorn die finale Verordnung vom Land Niedersachsen. Die dort getroffenen Maßnahmen gelten somit im gesamten Landkreis Gifhorn. Es wäre lediglich möglich, in einzelnen Fällen striktere Maßnahmen zu ergreifen, sofern es im Vergleich zum Land Niedersachsen innerhalb des Landkreises Gifhorn zu deutlich höheren Infektionszahlen kommt. Jedoch sind die aktuellen Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn weiterhin verhältnismäßig gering. Jeder Landkreis gibt die Landes-Verordnung an seine Kommunen weiter und informiert die Bürgerinnen und Bürger über gravierende Änderungen. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat zudem die Möglichkeit, sich über die Internetseite des Landes Niedersachsen (www.niedersachsen.de) selbst über die gültige Verordnung zu informieren. 

In jeder Verordnung ist klar vorgegeben, von wann bis wann sie gültig ist. Bis eine neue Verordnung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Anweisungen. Dadurch, dass sehr viele Personen und Organe an der Entstehung einer Verordnung beteiligt sind, gibt es schon sehr frühzeitig ganz unterschiedliche Informationen, was künftig gelten könnte. Für jede Bürgerin und jeden Bürger im Landkreis Gifhorn ist aber erst das relevant, was schriftlich offiziell vom Land Niedersachsen verkündet wird.  

Landrat Dr. Andreas Ebel appelliert deswegen an alle Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Gifhorn: „Halten Sie sich bitte weiterhin an die AHA-Regeln. Abstand halten, Hygienemaßnahmen einhalten und Alltagsmaske tragen. So können wir alle gemeinsam etwas dafür tun, die Infektionszahlen bei uns im Landkreis Gifhorn weiterhin gering zu halten.“