Im Landkreis Gifhorn wurde eine Person, die in einem Gastronomiebetrieb im südlichen Kreisgebiet tätig ist, positiv auf das Corona-Virus getestet. Daraufhin hat das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn umgehend reagiert und weitere Maßnahmen ergriffen.
Die infizierte Person steht unter Quarantäne. Da der Betrieb alle geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln eingehalten hat, handelt es sich bei den Gästen um Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie zwei. Während der Bewirtung hat die infizierte Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen und zu den Gästen keinen direkten Kontakt gehabt, der über 15 Minuten hinausging. Darüber hinaus fand die Bewirtung überwiegend im Freien statt.
Derzeit ermittelt das Gesundheitsamt alle Kontaktpersonen, klärt sie über die aktuelle Situation auf und bietet jedem der rund 300 Gäste einen Abstrich an. Durch die vorgegebene Aufnahme der Kontaktdaten der Gäste lassen sich die Infektionsketten nun schnell nachvollziehen und unterbrechen.
Landrat Dr. Andreas Ebel erklärt das Vorgehen: „Ich betone, dass wir in diesem Fall außerordentliche vorbeugende Maßnahmen treffen. Eigentlich müssen laut geltenden Richtlinien Kontaktpersonen der zweiten Kategorie nicht getestet werden, sondern selbst im Blick behalten, ob sie Symptome entwickeln. Aber uns ist es wichtig, unsere Bürgerinnen und Bürger so gut es geht schützen und weitere Ansteckungen vermeiden. Darum bieten wir jedem, den wir anrufen, in der kommenden Woche einen Abstrich an.“
Die aktuellen Entwicklungen zeigen, wie notwendig die Angabe von Kontaktdaten in den geöffneten Betrieben ist. Mittels der Listen können Betroffene umgehend informiert werden, damit diese anschließend ihre Mitmenschen schützen und die Ausbreitung des Corona-Virus verhindern. Für das Gesundheitsamt ist es eine deutliche Arbeitserleichterung, wenn alle nötigen Kontaktdaten bereits hinterlegt sind. So kann zügig gehandelt werden. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn weiter verhältnismäßig gering bleiben.
Außerdem zeigt dieser Fall auch die Unterschiede zwischen den Kategorien von Kontaktpersonen auf. Das Gesundheitsamt hält sich an die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI). Zu den Kontaktpersonen der Kategorie eins zählen alle Personen, die nachweislich Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten und werden daher auch ohne Symptome getestet. Kontaktpersonen der Kategorie zwei hatten nur für einen Augenblick Kontakt zu einem Infizierten oder hielten sich nur in einem Raum mit diesem auf. Sie sind deswegen angehalten, sich zu melden, sobald sie Symptome zeigen. Erst dann gibt es bei dieser Kategorie einen Anlass, einen Abstrich durchzuführen, der seitens des Landesgesundheitsamtes ausgewertet wird. Das RKI schätzt somit das Risiko für Kontaktpersonen der Kategorie zwei deutlich geringer ein, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben.
Das Land Niedersachsen hat darüber hinaus die Covid-19-Teststrategie erweitert. Damit können Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen präventive Tests durchführen, wenn punktuell ein hohes Aufkommen von Infektionen mit dem Corona-Virus wahrscheinlich ist. Von dieser ausgeweiteten Teststrategie macht der Landkreis Gifhorn gebrauch.