Seit Montag, 10. Mai 2021, gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen auch für den Landkreis Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn ist an die Verordnung des Landes gebunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Regeln, um die Verbreitung des Corona-Virus weiter einzudämmen, schließt sich der Landkreis Gifhorn der Kritik des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) an.
Die Kreisverwaltung schätzt die neue Fassung der Landes-Verordnung als insgesamt zu kompliziert und nicht praktikabel ein und sieht daher Probleme in der Umsetzbarkeit.
Zudem sieht die Kreisverwaltung in den neuen Regeln keine wesentliche Verbesserung für die Unternehmerinnen und Unternehmer. Im Gegenteil: Durch die eingeführte Testpflicht vor jedem Einkauf und Gastronomie-Besuch könnten viele Bürgerinnen und Bürger von Spontan-einkäufen und Besuchen Abstand nehmen.
Landrat Dr. Andreas Ebel ergänzt: „Jetzt zeigt sich zwar, wie sinnvoll es war, dass wir im Landkreis Gifhorn sehr zügig in jeder Gebietseinheit mindestens ein Testzentrum für Schnelltests eingerichtet haben. Aber dennoch könnte der Schnelltest eine Hürde vor dem nächsten Einkaufserlebnis darstellen. Wir verstehen daher den Unmut vieler Einzelhändler bei uns im Landkreis Gifhorn.“
Hinzu kommt eine neue Regelung der Landes-Verordnung: Für alle Verkaufsstellen mit nicht mehr als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt die Pflicht zur Testung nicht. Es ist allerdings zwingend eine Terminvereinbarung erforderlich. In den Geschäftsräumen darf sich je 20 Quadratmeter nur eine Kundin bzw. ein Kunde mit jeweils einer Begleitperson aufhalten. Hier sieht die Kreisverwaltung ein erhebliches Problem, weil die Kundinnen Kunden schwer abschätzen können, wie groß das jeweilige Geschäft ist und somit vor jedem Kauf in Erfahrung bringen müssen, ob die Testpflicht gilt oder nicht.
Darüber hinaus hat der Landkreis Gifhorn die besondere Herausforderung, dass die Landes-Verordnung nur am heutigen Montag, 10. Mai, und am Dienstag, 11. Mai 2021, gelten wird. Danach tritt im Landkreis Gifhorn automatisch die Bundesnotbremse in Kraft, da die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Gifhorn an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag. Gastronomiebetriebe dürfen dann ab Mittwoch, 12. Mai 2021, nur den Außer-Haus-Verkauf anbieten und Kundinnen und Kunden müssen vor jedem Einkauf einen Termin vereinbaren. Damit die Landes-Verordnung erneut gelten kann, muss die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen (ohne Sonn- und Feiertage) erneut unter 100 liegen. Die Kreisverwaltung informiert, sobald sich die Regeln erneut ändern.
Insgesamt schließt sich der Landkreis Gifhorn der Kritik des NLT an, dass nur wenig praktische Hinweise und Forderungen aus der Praxis im Anhörungsverfahren aufgegriffen werden. Trotz einer Frist von nur wenigen Stunden geben die kommunalen Spitzenverbände zu jeder Verordnung eine umfangreiche Stellungnahme ab. Dennoch fließen die praktischen Erfahrungen der Landkreise nur wenig in die Rechtsetzung des Landes ein.