Im Landkreis Gifhorn gibt es derzeit mehr als 3.700 Personen, die laut COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes als genesen gelten, nachdem sie eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Dabei spielt der Zeitraum der Infektion eine Rolle. Die Infektion darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen und muss vor mindestens 28 Tagen per PCR-Test bestätigt worden sein.
Für eben diese Personengruppe soll durch das Bundesgesetz ein Stück Normalität in Form neuer „alter“ Freiheiten zurückkehren: Sie benötigen für das alltägliche Leben keinen negativen Corona-Schnelltest mehr. Der Einkaufbummel in den Geschäften der Fußgängerzone, der Genuss eines Kaffees in der geöffneten Außengastronomie oder die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung, wie z.B. ein Friseurbesuch kann nun wieder spontan ohne vorherigen Termin im Testzentrum wahrgenommen werden.
Das Gifhorner Gesundheitsamt hat vom Land Niedersachsen eine Vorlage für die Bescheinigung der Genesenen erhalten. Diese Bescheinigung versendet das Gesundheitsamt in der Woche nach Pfingsten an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn, die nach Gesetz als genesen gelten.
Beim Versand der Briefe nutzt das Gifhorner Gesundheitsamt die Daten, die zum Zeitpunkt des PCR-Tests hinterlegt wurden. Daher kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass die Daten sich geändert haben. Personen, die wissentlich als genesen gelten, sollten sich daher im Einzelfall umgehend vorab per E-Mail (gesundheitsamt(at)gifhorn.de) an das Gesundheitsamt wenden und im Falle von Namensänderung oder Umzug die neuen Daten mitteilen.
Leider erhält das Gesundheitsamt immer wieder stark verzögert den Hinweis, wenn Personen an oder mit dem Corona-Virus verstorben sind. Auch die Informationen über Personen, die unabhängig von einer Corona-Infektion verstorben sind, erhält das Gesundheitsamt zeitverzögert. Grund dafür sind die Meldewege über die jeweiligen Standesämter und Institutionen wie Krankenhäuser und Pflegeheime. Daher kann es vorkommen, dass die Serienbriefe für Genesene im Ausnahmefall auch an Personen verschickt werden, die inzwischen verstorben sind. Der Landkreis Gifhorn bittet dafür um Verständnis.