Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums der Sozialen Arbeit können Sie beim Landkreis Gifhorn im Rahmen eines Berufsanerkennungsjahres die staatliche Anerkennung zur Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. zum Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen (m/w/d) erlangen.
Die staatliche Anerkennung ist insbesondere erforderlich, wenn Sie eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausüben wollen.
Das Anerkennungspraktikum richtet sich in Niedersachsen nach der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit vom 17. Mai 2017 (SozHeilKindVO). Es dauert zwischen sechs und zwölf Monaten in Vollzeit (bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend) und ermöglicht die sachgerechte Einarbeitung in die praktische Sozialarbeit und in die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten sowie der Vertiefung der erworbenen Fachkenntnisse (§ 4 Abs. 1 SozHeilKindVO).
Ein Berufsanerkennungsjahr ist grundsätzlich in den folgenden Fachbereichen möglich, in Klammern finden Sie die spezifischen Bereiche:
- Fachbereich Soziales (Betreuungsstelle)
- Fachbereich Soziales (Sozial Dienst)
- Fachbereich Gesundheit (Sozialpsychatrischer Dienst)
- Stabstelle Integration
- Fachbereich Jugend (Bezirkssozialdienst)
- Fachbereich Jugend (Jugendpflege)
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Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Svenja Schiel
Tel.: 05371 - 82 - 112