sonstige Praktika

Unentgeltliche Pflichtpraktika im Rahmen einer Ausbildung, Umschulung oder Weiterbildung sind ebenfalls beim Landkreis Gifhorn möglich, sofern die Finanzierung über einen entsprechenden Maßnahmeträger erfolgt. Hierbei kann es sich z. B. um ein Bildungswerk (z. B. BNW) oder die Agentur für Arbeit handeln.

 

Senden Sie uns einfach eine Bewerbung, einen tabellarischen Lebenslauf und Zeugniskopien.

Diese Informationen helfen uns bei der Entscheidung:

  • Zeitraum und Angaben zum zeitlichen Umfang (Wochenstunden) des gewünschten Praktikums
  • Gibt es eventuell einen Praktikantenvertrag vom Maßnahmeträger?
  • ggfs. Nachweis des Maßnahmeträgers bezüglich der Finanzierung
  • Angaben, ob sich der Praktikumswunsch auf einen bestimmten Beruf und/oder bestimmten Fachbereich bezieht
  • Angaben, ob PC-Kenntnisse (Word, Excel) vorliegen

 

Des Weiteren ist die Ableistung der vorgeschriebenen Verwaltungsstation im Rahmen der juristischen Referendarausbildung und die Ableistung des "Externen Praktikums" von Beamtenanwärter/n/innen (m/w/d) für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste (ehemals Laufbahn des gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienstes) anderer Behörden beim Landkreis Gifhorn möglich.

 

Hier ist eine Übersicht über mögliche Einsatzorte für das Praktikum.