Landes- und Kreisstraßen wegen Überschwemmungen gesperrt

Land unter im Landkreis Gifhorn: Nach den heftigen Regenfällen sind einige Landes- und Kreisstraßen wegen der Überschwemmungen gesperrt.

 

Update zum Hochwasser im Landkreis Gifhorn.

Stand: 30.12.2023, 13 Uhr

  • L 414 – zwischen Seershausen und B 188 nicht befahrbar.
  • .K 45 – zwischen dem Kreisel Volkse und der Ortsdurchfahrt Volkse voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.
  • K 41 – zwischen der Ortsdurchfahrt Flettmar und der Abzweigung L 299 Müden/Aller voll gesperrt.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 03.06.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 03.06.2021, 3:11 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.060 (+ 7)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 60
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 34,0 (- 0,6)
  • Todesfälle: 183 (+/- 0)

Wichtiger Hinweis:

Die Kreisverwaltung stellt zum kommenden Wochenende Ihre Fallzahlmeldungen für Samstag und Sonntag ein. Bitte informieren Sie sich künftig an den Wochenende über das Corona-Dashboard des Robert-Koch-Institutes (RKI). Das RKI-Dashboard ist erreichbar unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/. Unter der Woche wird die Kreisverwaltung weiterhin über die aktuelle Corona-Situation informieren.

 

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.846 (+ 20)

Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 03.06.2021): 68.980 (+ 5.460)

Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 1.138 (+ 41)

Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):

  • Stadt Gifhorn: 35
  • Stadt Wittingen: 3
  • Gemeinde Sassenburg: 3
  • Samtgemeinde Boldecker Land: 10
  • Samtgemeinde Brome: 10
  • Samtgemeinde Hankensbüttel: 2
  • Samtgemeinde Isenbüttel: 8
  • Samtgemeinde Meinersen: 21
  • Samtgemeinde Papenteich: 13
  • Samtgemeinde Wesendorf: 10
  • Gesamt: 115

 

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
•    Laufende/aktive Fälle: 0
•    davon Neuinfektionen: 0
 

Weitere Informationen:

  • In der DRK-Kita Ohof wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde eine Quarantäne bis zum 14.06.2021 angeordnet.
  • Am Gymnasium Hankensbüttel wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde eine Quarantäne bis zum 11.06.2021 angeordnet.

 

Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
  • Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
  • Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
  • Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
  • Sport:
    • Indoor-Sportangebote: Kontaktsport in Gruppen bis max. 30 Personen erlaubt; Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen erlaubt; Testpflicht für Volljährige und Trainer
    • Outdoor-Sportangebote: Kontaktsport in Gruppen bis max. 30 Personen erlaubt; Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen
  • Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
  • Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés)
    • Innengastronomie: Bewirtung nur an Tischen; medizinische Maskenpflicht; Auslastung bis max 50%; Testpflicht; Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr
    • Außengastronomie: Bewirtung nur an Tischen; private Feiern bis max. 50 Personen
  • Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
  • Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen: mit begrenzten Kapazitäten möglich; Testpflicht
  • Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
    • In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 100 Personen; Testpflicht
    • Unter freiem Himmel: mit sitzendem Publikum max. 250 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Testpflicht

 

Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
  • bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
  • Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
  • Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht

 

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.