Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 03.06.2021, 3:11 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.060 (+ 7)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 60
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 34,0 (- 0,6)
- Todesfälle: 183 (+/- 0)
Wichtiger Hinweis:
Die Kreisverwaltung stellt zum kommenden Wochenende Ihre Fallzahlmeldungen für Samstag und Sonntag ein. Bitte informieren Sie sich künftig an den Wochenende über das Corona-Dashboard des Robert-Koch-Institutes (RKI). Das RKI-Dashboard ist erreichbar unter: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_0/. Unter der Woche wird die Kreisverwaltung weiterhin über die aktuelle Corona-Situation informieren.
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.846 (+ 20)
Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 03.06.2021): 68.980 (+ 5.460)
Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 1.138 (+ 41)
Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):
- Stadt Gifhorn: 35
- Stadt Wittingen: 3
- Gemeinde Sassenburg: 3
- Samtgemeinde Boldecker Land: 10
- Samtgemeinde Brome: 10
- Samtgemeinde Hankensbüttel: 2
- Samtgemeinde Isenbüttel: 8
- Samtgemeinde Meinersen: 21
- Samtgemeinde Papenteich: 13
- Samtgemeinde Wesendorf: 10
- Gesamt: 115
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
• Laufende/aktive Fälle: 0
• davon Neuinfektionen: 0
Weitere Informationen:
- In der DRK-Kita Ohof wurden zwei Personen positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde eine Quarantäne bis zum 14.06.2021 angeordnet.
- Am Gymnasium Hankensbüttel wurde eine Person positiv auf das Coronavirus getestet. Nach den Ermittlungen des Gesundheitsamtes wurde eine Quarantäne bis zum 11.06.2021 angeordnet.
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport:
- Indoor-Sportangebote: Kontaktsport in Gruppen bis max. 30 Personen erlaubt; Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen erlaubt; Testpflicht für Volljährige und Trainer
- Outdoor-Sportangebote: Kontaktsport in Gruppen bis max. 30 Personen erlaubt; Kontaktfreier Sport ist in offenen Gruppenkonstellationen
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés):
- Innengastronomie: Bewirtung nur an Tischen; medizinische Maskenpflicht; Auslastung bis max 50%; Testpflicht; Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr
- Außengastronomie: Bewirtung nur an Tischen; private Feiern bis max. 50 Personen
- Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
- Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: mit begrenzten Kapazitäten möglich; Testpflicht
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
- In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 100 Personen; Testpflicht
- Unter freiem Himmel: mit sitzendem Publikum max. 250 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Testpflicht
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag und Sonntag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.