Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 17.06.2021, 3:12 Uhr:
- Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.104 (+ 1)
- Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 5
- Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 2,8 (- 4,0)
- Todesfälle: 186 (+ 1)
Für den Landkreis Gifhorn muss ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus vermeldet werden. Die Person gehört zur Gruppe der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern. Der Todesfall stammt aus der KW 4.
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 25.236 (+ 28)
Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 17.06.2021): 78.219 (+ 4.792)
Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 1.155 (+ 7)
Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):
- Stadt Gifhorn: 16
- Stadt Wittingen: 0
- Gemeinde Sassenburg: 2
- Samtgemeinde Boldecker Land: 0
- Samtgemeinde Brome: 1
- Samtgemeinde Hankensbüttel: 4
- Samtgemeinde Isenbüttel: 13
- Samtgemeinde Meinersen: 7
- Samtgemeinde Papenteich: 4
- Samtgemeinde Wesendorf: 10
- Gesamt: 57
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
• Laufende/aktive Fälle: 0
• davon Neuinfektionen: 0
Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung unter 35; gültig ab Sonntag, 06.06.2021):
- Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht; Hygienekonzept in geöffneten Einrichtungen
- Kontaktbeschränkung: Max. 10 Personen aus 3 Haushalten; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt; Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt; Kinder bis einschließlich 14 Jahren können sich in Gruppen mit max. 10 Personen treffen
- Kindertagesstätten: Regelbetrieb (Szenario A)
- Schulen: Präsenzbetrieb (Szenario A)
- Sport: Indoor- und Outdoor-Sportangebote geöffnet
- Einzelhandel: Medizinische Maskenpflicht in Verkaufsräumen, Eingangsbereichen, auf Parkplätzen und Wochenmärkten
- Gastronomie (Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Cafés und Bars [auch Shisha-Bars]): geöffnet; medizinische Maskenpflicht in Innenräumen; private Feiern mit max. 100 Personen (geschlossener Personenkreis, Testpflicht)
- Diskotheken und Clubs: mit 50% Auslastung geöffnet; medizinische Maskenpflicht; Testpflicht
- Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann.
- Tourismus: erlaubt
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen: geöffnet; Kinos, Theater, Konzert- oder Opernhäuser nur mit sitzendem Publikum
- Veranstaltungen, Sitzungen, Zusammenkünfte (auch Sportveranstaltungen):
- In geschlossenen Räumen: mit sitzendem Publikum max. 500 Personen; mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich
- Unter freiem Himmel: mit sitzendem und zeitweise stehendem Publikum max. 500 Personen; Ausnahmen auf Antrag möglich
- Schwimmbäder, Thermen, Saunen, Freibäder: geöffnet
- Messen, Kongresse, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte: geöffnet; medizinische Maskenpflicht
Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:
- Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
- bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
- Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
- Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht
Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:
- Auf Parkplätzen des Einzelhandels
- In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
- Im ÖPNV
- Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
- Auf Wochenmärkten
Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:
- Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen
Corona-Hotlines
Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:
- Telefonnummer: 0800/8282444
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:
- Telefonnummer: 0800/8282555
- Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
- Samstag von 10:00 bis 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:
Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel
- Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
- Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
- medizinische Masken
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.