Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden alle vier Jahre nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Der Wähler bzw. die Wählerin hat zwei Stimmen, eine „Erststimme“ und eine „Zweitstimme“. Mit der „Erststimme“, die auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben wird, wählt sie oder er einen Direktbewerber oder eine Direktbewerberin des Wahlkreises (Personenwahl). Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat (relative Mehrheit). Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte abgegeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei (Verhältniswahl). Diese Stimme ist für die Sitzverteilung ausschlaggebend. Sie allein bestimmt über die Fraktionsstärken und damit über die politischen Kräfteverhältnisse im Deutschen Bundestag.
Der Landkreis Gifhorn gehört dem Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine an. Die Organisation und Durchführung der Bundestagswahl erfolgt im Wechsel durch die Landkreise Gifhorn und Peine. 2025 ist für die Organisation und Durchführung der Wahl wieder der Landkreis Gifhorn zuständig.
Wahlbekanntmachung
Wahlergebnis Bundestagswahl 2017, Wahlkreis 45 Gifhorn-Peine