Bauvoranfrage und Bauvorbescheid

Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Der Bauvorbescheid kann auf formlosen Antrag hin um drei Jahre verlängert werden. Der Antrag dafür muss vor Ablauf des Vorbescheids bei der Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.


An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen. 


Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten. Der Antrag ist mit allen notwendigen Unterlagen dreifach beim Landkreis Gifhorn einzureichen. Die entsprechenden Antragsunterlagen müssen mit Datum und Unterschrift der Bauherren oder der Bauherrin versehen werden.


Ablauf des Verfahrens
Nach der Einreichung Ihres Antrages auf Bauvorbescheid bei der Bauaufsichtsbehörde, wird zunächst die Vollständigkeit aller notwendigen Unterlagen geprüft. Falls es erforderlich sein sollte, werden Sie aufgefordert, weitere Unterlagen einzureichen oder die vorgelegten Unterlagen nachzubessern. Welche Unterlagen benötigt werden, ist von den gestellten Einzelfragen abhängig. 
Die Bauaufsichtsbehörde prüft nun, ob durch die Planung das öffentliche Baurecht in Bezug auf die gestellten Fragen eingehalten wird. Dazu werden ggf. interne und externe Behörden und Stellen beteiligt, deren Belange von den gestellten Einzelfragen betroffen sein könnten.
Manche Fragestellungen erfordern gegebenenfalls auch die Beteiligung von Nachbarn oder Eigentümern angrenzender Grundstücke.
Liegen alle für die Beurteilung der gestellten Fragen notwendigen Unterlagen und Stellungnahmen, vor, trifft die Bauaufsichtsbehörde die Entscheidung, ob oder in wieweit die Planung mit dem öffentlichen Baurecht vereinbar ist. Dabei kann es sein, dass im gleichen Bauvorbescheid manche Einzelfragen positiv, andere jedoch negativ entschieden werden.
Beachten Sie bitte, dass im Bauvorbescheidsverfahren über die gestellten Fragen hinaus keine Prüfung stattfindet. Das Vorhaben kann also im Bauantragsverfahren noch auf andere baurechtliche Hindernisse treffen.


Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Sollten Sie aufgefordert werden, weitere Unterlagen einzureichen oder eingereichte Unterlagen nachzubessern, so setzt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde dazu eine Frist.
Diese Frist ist unbedingt zu beachten, da Ihr Antrag sonst nicht weiterbearbeitet werden kann.


Geltungsdauer: 3 Jahre


Rechtsgrundlage
§ 73 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)


Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
Die Dienstleistung Bauvoranfrage und Bauvorbescheid ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.