KFZ - Oldtimerkennzeichen

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Für bis zum 28. Februar 2007 ausgegebene Kennzeichen, deren (eventuelle dreijährige) Befristung ausläuft, bevor das betreffende Fahrzeug 30 Jahre alt ist, besteht Besitzstandsschutz.
Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".
Verfahrensablauf
Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist durch führen eines Fahrtenverzeichnisses nachzuweisen. Die entsprechenden Listen erhalten Sie von der Zulassungsbehörde bei Zuteilung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Gebühren

90,00 Euro
12,80 Euro Aufnahme eines weiteren Fahrzeuges
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird. 


191,00 Euro KFZ-Steuer für Personenkraftwagen und Motorräder
46,00 Euro KFZ-Steuer für Motorräder

Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
  • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin oder vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei gegebenenfalls abweichender Kontoinhaberin oder abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin oder vom Halter und vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung
  • bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerbe- beziehungsweise Handelsregister

    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin oder Geschäftsführer, Prokuristin oder Prokurist) sowie deren Vollmacht

  • bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug

    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand) sowie deren Vollmacht

  • bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile

    • deren Ausweise

Fristen

Die Bearbeitungsdauer liegt bei etwa sechs Wochen.