Kinder und Jugendliche mit bestehenden oder drohenden Behinderungen bzw. Entwicklungsauffälligkeiten benötigen zur Gewährung spezieller Fördermaßnahmen eine amtsärztliche Stellungnahme.
Diese Stellungnahmen werden von den Behörden - wie z.B. dem Sozial- oder Jugendamt - in Auftrag gegeben, nachdem die Eltern dort einen Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt haben.
Von den Schulen werden amtsärztliche Stellungnahmen zur Schulfähigkeit oder zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in Auftrag gegeben.
Im Rahmen des Kinderschutzes erfolgen ebenso amtsärztliche Stellungnahmen.
Die jeweiligen amtsärztlichen Stellungnahmen werden entweder nach Untersuchung des Kindes oder nach Aktenlage verfasst.
Eine Kontaktaufnahme zur Erstellung der amtsärztlichen Stellungnahme erfolgt unsererseits per E-Mail oder telefonisch.
Folgende Unterlagen werden - soweit vorhanden - zur Begutachung benötigt: