Im Jahre 1992 wurde in Rio durch die Bundesrepublik Deutschland und weitere Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Übereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt unterzeichnet. Damit wurde die Verpflichtung bestätigt, den Umweltschutz in alle Bereiche der Politik der Europäischen Union zu integrieren.
Als hauptsächliche Grundlage für die Tätigkeiten der Gemeinschaft dienen insbesondere die zwei Rechtsvorschriften “Vogelschutzrichtlinie” und “Fauna-Flora-Habitatrichtlinie” (FFH-Richtlinie). Sie sehen die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vor, insbesondere durch die Schaffung eines europaweiten Netzes geschützter Gebiete (Natura 2000-Gebiete).
Mit den Richtlinien soll die weitere Abnahme von Tier- und Pflanzenarten, die trotz der im Rahmen der Naturschutzpolitik der EU-Mitgliedstaaten erzielten Erfolge nicht gestoppt ist, verhindert werden. Von diesen Richtlinien profitieren auch die Arten, die noch nicht selten sind.
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