IED- Tierhaltungsanlagen: Genehmigung und Vor-Ort-Besichtigungen

Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen), kurz IED oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive) regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU.
Die Richtlinie ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten bis zum 07.01.2013 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz und die zwei Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie sind am 02.05.2013 in Kraft getreten.
Ziel der IED-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.
Die betroffenen Anlagen unterliegen einer besonderen Überwachung und sind  regelmäßig im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung zu überprüfen. Diese hat alle 3 Jahre und für Tierhaltungsanlagen, die den Meldepflichten nach der PRTR-Verordnung unterliegen (PRTR-Anlagen)  (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) alle 2 Jahre zu erfolgen.
PRTR-pflichtig sind Anlagen, die die maßgeblichen Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschreiten. Für die Tierhaltung ist hierbei vor allem der Ammoniakwert von Bedeutung. Dieser liegt bei 10.000 kg/Jahr.


Genehmigungnen, nachträgliche Anordnungen und Ausnahmen mit Ausfertigungsdatum ab dem 02.05.2013


Halten und Aufzucht von Mastgeflügel


  Ortschaft Bokel


  • Änderungsgenehmigung vom 16.03.2016
  • Baugenehmigung zur Nachrüstung Stall 2 mit einer Abluftreinigung vom 06.07.2020


Ortschaft Lüben


  • BImSch - Genehmigung vom 04.06.2020  


Ortschaft Zahrenholz


  • Genehmigung vom 08.02.2018
  • Baugenehmigung über geänderte Bauausführung vom 27.01.2020



Inspektionsberichte


Die Kontrolle wird in der Regel im Hinblick auf das Vorhalten erforderlicher Unterlagen, rechtzeitig vor der Überprüfung angekündigt.
Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens 4 Monate nach dem Termin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Fazit des Inspektionsberichts ist von der zuständigen Stelle der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen.
Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen werden im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn veröffentlicht.