Die europäische Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen), kurz IED oder IE-Richtlinie (engl. Industrial Emissions Directive) regelt die Genehmigung, den Betrieb und die Stilllegung von Industrieanlagen in der EU.
Die Richtlinie ist am 06.01.2011 in Kraft getreten und von den Mitgliedsstaaten bis zum 07.01.2013 in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz und die zwei Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie sind am 02.05.2013 in Kraft getreten.
Ziel der IED-Richtlinie ist es, die von Industrieanlagen ausgehenden Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen.
Die betroffenen Anlagen unterliegen einer besonderen Überwachung und sind regelmäßig im Rahmen einer Vor-Ort Besichtigung zu überprüfen. Diese hat alle 3 Jahre und für Tierhaltungsanlagen, die den Meldepflichten nach der PRTR-Verordnung unterliegen (PRTR-Anlagen) (Pollutant Release and Transfer Register = Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister) alle 2 Jahre zu erfolgen.
PRTR-pflichtig sind Anlagen, die die maßgeblichen Tierplatzzahlen erreichen und darüber hinaus bestimmte Schadstoffschwellenwerte überschreiten. Für die Tierhaltung ist hierbei vor allem der Ammoniakwert von Bedeutung. Dieser liegt bei 10.000 kg/Jahr.
Genehmigungnen, nachträgliche Anordnungen und Ausnahmen mit Ausfertigungsdatum ab dem 02.05.2013
Halten und Aufzucht von Mastgeflügel
Ortschaft Bokel
Ortschaft Lüben
Ortschaft Zahrenholz
Inspektionsberichte
Die Kontrolle wird in der Regel im Hinblick auf das Vorhalten erforderlicher Unterlagen, rechtzeitig vor der Überprüfung angekündigt.
Das Inspektionsergebnis ist dem Betreiber spätestens 2 Monate nach dem Termin mitzuteilen und spätestens 4 Monate nach dem Termin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Fazit des Inspektionsberichts ist von der zuständigen Stelle der Öffentlichkeit aktiv zugänglich zu machen.
Die Ergebnisse der Vor-Ort-Kontrollen werden im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn veröffentlicht.
Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzungen)
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Überwachungsplan gemäß Artikel 23 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 52 a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters