Vormundschaft und Pflegschaft

Für Kinder und Jugendliche muss jemand Verantwortung übernehmen. Wenn die Eltern dies nicht können, dürfen oder wollen, bestimmt das Familiengericht einen Vormund. Dieser vertritt die Kinder und Jugendlichen in rechtlichen Dingen und soll für deren Wohlergehen sorgen.


Werden nur Teile der elterlichen Sorge vom Familiengericht übertragen, spricht man von einer Pflegschaft. Diese Pflegschaft kann unterschiedliche Teile der elterlichen Sorge umfassen, wie zum Beispiel das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die  Gesundheitsfürsorge.


Ein Vormund ist Ansprechpartner für die Minderjährigen und alle, die mit den Minderjährigen in Kontakt stehen, wie zum Beispiel Schule, Vereine und Gerichte.


Unsere Aufgaben für die Minderjährigen:


  • Wir vertreten deren Interessen und pflegen regelmäßigen Kontakt mit ihnen.
  • Wir legen mit ihnen und deren Bezugspersonen die Erziehungsziele fest und achten auf deren Umsetzung.
  • Wir entscheiden über ihren Lebensort und wählen den Kindergarten, die Schule oder die Ausbildungsstätte.
  • Wir beantragen die für sie erforderlichen Hilfen und Leistungen.
  • Wir kümmern uns um deren gesundheitlichen Belange.
  • Wir verwalten deren Vermögen und regeln deren Erbschaftsangelegenheiten.
  • Wir begleiten und vertreten sie in gerichtlichen Verfahren.
  • Wir unterstützen minderjährige Mütter als Vormund ihres Kindes und beraten sie in allen Fragen der Erziehung und Versorgung des Kindes.


Weitere Informationen


Unserem Flyer „Dein Vormund ist für Dich da“ können Sie kindgerechte Informationen entnehmen. Sie finden weitere Hinweise auf der Seite "Dein Vormund vertritt dich" des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. und der Internationalen Gesellschaft für erzieherische Hilfen e. V.



Wenn Deine Mutter und Dein Vater nicht für dich sorgen können, wird Dir durch das Familiengericht jemand zur Seite gestellt, der für Dich anstelle Deiner Eltern handeln kann.


Aufgabe dieses Vormundes ist es, sich um Deine Interessen zu kümmern.


Er/Sie bespricht mit Dir Dich betreffende wichtige Angelegenheiten und entscheidet diese möglichst mit Dir zusammen.


Wenn Du nicht mehr bei Deinen Eltern leben kannst, sorgt Dein Vormund dafür, dass Du in einer geeigneten Einrichtung, bei einer Pflegefamilie oder in einer betreuten Wohnung ein Zuhause findest, das zu Dir passt.
Dein Vormund verwaltet Dein Geld und entscheidet welche Schule oder Ausbildungsstätte Du besuchst. Er unterschreibt den Ausbildungsvertrag oder eine Einwilligung zu einer Operation.


Dein Vormund vertritt Dich in gerichtlichen Verfahren, er sorgt dafür, dass Du angehört und beteiligt wirst. Auch bei Hilfeplangesprächen und Behörden vertritt Dein Vormund Deine Interessen und Belange.


Gern nimmt sich Dein Vormund auch Zeit für gemeinsame Unternehmungen, wie zum Beispiel einmal mit Dir ins Café oder Eis essen zu gehen. Dein Vormund steht ganz an Deiner Seite.


Du hast die Möglichkeit, auf wichtige Dinge in Deinem Leben Einfluss zu nehmen. Deine Argumente werden gehört.


Dein Vormund ist nicht „das Jugendamt“, sondern ein Mann oder eine Frau, der/die für Dich vermittelt und Dich nach Deinen Wünschen fragt. Du hast also einen persönlichen Ansprechpartner, der/die dafür sorgt, dass die Weichen Deines Lebens in Deinem Sinne gestellt werden.


Er/Sie begleitet Dich für eine Zeit Deines Lebens und hilft Dir, selbstständig zu werden.


Die Vormundschaft endet, wenn du volljährig wirst oder wenn das Familiengericht entscheidet, dass Deine Eltern wieder für Dich sorgen können.


Wende Dich an Deinen Vormund, wenn Du noch Fragen hast.