Rinder im Alter von über 96 Monaten und Schafe über 18 Monate müssen nach der Schlachtung auf das Vorliegen der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) bzw. Scrapie (TSE) untersucht werden. Dazu wird im Rahmen der Fleischuntersuchung von dem Tierarzt eine Gehirnprobe entnommen. Die Kosten trägt der Tierbesitzer bzw. der Schlachtbetrieb.
Die Entsorgung von Körperteilen dieser Tiere (spezifiziertes Risikomaterial = SRM) erfolgt nach strengen Regeln.