Für die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes des Landkreis Gifhorn.
Für die Inanspruchnahme von Kranken- und Rettungstransportwagen sowie das Notarzteinsatzfahrzeug fallen Entgelte (gesetzlich Versicherte) bzw. Gebühren (privat Versicherte) an. Diese betragen:
1. Qualifizierter Krankentransport:
a) Pauschalgebühr bis 50 km 105,00 €
b) Für jeden weiteren Kilometer 2,00 €
2. Rettungseinsatz
a) Pauschalgebühr bis 60 km 516,00 €
b) Für jeden weiteren Kilometer 3,50 €
3. Notarzt 455,00 €
Für Spezialfahrten und arztbegleitete Verlegungen gelten darüber hinaus Sondertarife.