Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Gewerblicher Viehhandel: Anzeige werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Wer
muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
Die Dienstleistung Gewerblicher Viehhandel: Anzeige ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.