Der Landkreis Gifhorn ist für rund 70 Brücken Träger der Baulast. Zumeist handelt es sich dabei um Bauwerke, die im Zuge der Kreuzung von Kreisstraßen mit Gewässern oder mit Eisenbahnstrecken erforderlich sind. Brücken sind nach den einschlägigen DIN-Vorschriften regelmäßig zu überprüfen (einfache Brückenprüfung und Brückenhauptprüfung). Hierzu bedient sich der Landkreis entsprechend fachlich geeigneter Ingenieurbüros.