Überprüfung von Fleischereibetrieben

Betriebe, die schlachten, Fleisch zerlegen und Wurstwaren herstellen oder handeln möchten, benötigen eine amtliche Erfassung und unterliegen der Kontrolle durch den Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen. Dadurch wird dem berechtigten Interesse der Verbraucher entsprochen, dass Fleisch und Fleischerzeugnisse einwandfrei gewonnen, verarbeitet, gelagert und transportiert werden.


Die Kontrollen durch Amtstierärzte, amtliche Fleischuntersuchungstierärzte, Fleischkontrolleure und Lebensmittelkontrolleure erfolgen je nach den Erfordernissen angemeldet oder unangemeldet. Bei kleinen Mängeln wird deren Beseitigung angeordnet, bei größeren Mängeln wird unter Umständen auch eine Geldstrafe fällig.


Hygieneanforderungen


Die Anforderungen an eine einwandfreie Hygiene von handwerklichen, mittelständischen oder industriellen Fleischereibetrieben erstrecken sich auf das gesamte Gelände, die Räume, die fest installierten Einrichtungsgegenstände, die beweglichen Gerätschaften, das Personal und die vielfältigen Lebensmittel.


Außerdem wird überprüft, ob der Gewerbebetrieb in ausreichendem Maße innerbetriebliche Kontrollen durchführt. Dazu gehören z.B. über die Qualität der zugekauften Lebensmittel, Kühl oder Kochtemperaturen, Reinigung und Desinfektion der Räume und Gerätschaften.


Zulassung, Registrierung


Betriebe, die schlachten, Fleisch zerlegen und Wurstwaren herstellen möchten, benötigen eine amtliche Erfassung, Genehmigung und Kontrolle.


Betriebe, die das Fleisch nur regional vermarkten wollen und bestimmte geringe Mengen herstellen, werden vom Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - „registriert“.


Betriebe, die das Fleisch überregional oder international vermarkten wollen oder bestimmte größere Mengen herstellen, werden von einer Behörde des Landes Niedersachsen „zugelassen“.


Wir empfehlen Ihnen, sich in schon in der Planungsphase mit dem Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - in Verbindung zu setzen, um zeit- und kostenaufwändige Planungsfehler zu vermeiden.