Das Höferecht in Form der Höfeordnung regelt die Vererbung bzw. die vorweggenommene Übertragung von Höfen.
Ein Hof ist eine land- oder forstwirtschaftliche Besitzung mit einer Hofstelle, die im Alleineigentum einer natürlichen Person oder im gemeinschaftlichen Eigentum von Ehegatten steht. Auf dem Grundbuch ist ein Hofvermerk verzeichnet. Zuständig für die Genehmigung einer Hofübergabe ist das Landwirtschaftsgericht ( Amtsgericht Gifhorn / Amtsgericht Wolfsburg). Der Landkreis als untere Landwirtschaftsbehörde prüft ebenfalls den Übergabevertrag und fertigt eine Stellungnahme dazu.