Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung einer Parkerleichterung erfolgt ohne Gebühr.
Folgende Unterlagen werden für die Ausstellung einer Parkerleichterung benötigt:
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen beziehungsweise besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.