Kindertagespflege - Kostenübernahme

Die Kindertagespflege ist ein weiteres Angebot der Kindertagesbetreuung.

Das Betreuungsangebot in der Kindertagespflege ist ein wertvoller und unverzichtbarer Bestandteil der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Aufgrund ihres Charakters als personenbezogene und familiennahe Betreuung eignet sie sich in besonderer Weise für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis drei Jahren. Auch der Rechtsanspruch auf Förderung für Kinder ab dem ersten Geburtstag bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres kann in Kindertagespflege erfüllt werden.

Die Kindertagespflege wird gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 SGB VIII von einer geeigneten Tagespflegeperson entweder im Haushalt der Personensorgeberechtigten (i. d. R. der Eltern) oder im Haushalt der Tagesmutter bzw. des Tagesvaters oder in anderen Räumen geleistet.

Diese Aufgabe führt der Landkreis Gifhorn selber durch. Weiterhin ist der
Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes Gifhorn, vom Landkreis Gifhorn als Koordinierungsstelle beauftragt worden. Hierbei geht es insbesondere um die Organisation, Vermittlung und Beratung der vorhandenen Angebote.
 

Gebühren

Im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich die Eltern bzw. Elternteile an dem vom Fachbereich Jugend gezahlten Tagespflegegeld zu beteiligen.

Der Kreistag des Landkreises Gifhorn hat beschlossen, dass Kinder, welche das 3. Lebensjahr vollendet haben und welche noch Leistungen der Kindertagespflege erhalten, den Kindern in Kindertageseinrichtungen hinsichtlich der Elternbeiträge nach den landesgesetzlichen Regelungen gleichgestellt sind. Es besteht daher grundsätzlich eine Beitragsfreiheit.

Für die Antragstellung und -bearbeitung fallen keine Gebühren an.
 

Unterlagen

Für die Antragstellung benötigen Sie das Formular "Förderung in Kindertagespflege - Antrag".


Für die Antragstellung einer Kostenübernahme nach § 90 SGB XIII benötigen Sie das Formular "Förderung in Kindertagespflege § 90 - Antrag".

Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich. Wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter/-innen die bei dieser Dienstleistung auf der rechten Seite aufgeführt sind.

Fristen

Die Förderung in Kindertagespflege wird ab dem ersten Tag der Betreuung, frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt, indem ein schriftlicher Antrag im Fachbereich Jugend eingegangen ist. Eine Antragstellung vor Beginn der Betreuung ist daher zu empfehlen.