Tierseuchenschutz bei landwirtschaftlichen Nutztieren

Um vorbeugenden Tiergesundheitsschutz und Tierseuchenbekämpfung durchführen zu können, müssen die beteiligten Tierhalter eine Reihe von Vorschriften einhalten.


Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Truthühner, Einhufer (Esel, Pferde etc), Bienen oder Fische in Gewässern halten will, hat seinen Betrieb spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart, anzuzeigen (Viehverkehrsverordnung). Diese Anzeige kann mit der Beantragung einer Registriernummer verbunden werden. Der Antrag ist an den Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - zu richten.


Mit der Registrierung Ihrer Tierhaltung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen. Nur wenn dem Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - alle Tierhaltungen in seinem Zuständigkeitsbereich bekannt sind, kann eine effektive Seuchenbekämpfung erfolgen. Zudem besteht für die o.a. Tierarten eine Meldepflicht bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.


Die Einhaltung der zahlreichen Vorschriften ist im Interesse einer erfolgreichen Seuchenvorbeugung notwendig. Aus diesem Grund führt der Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - auch zahlreiche Kontrollen auf den landwirtschaftlichen Betrieben durch. Eventuell festgestellte Mängel müssen dann im Interesse der Seucheneinschleppung abgestellt ggf. geahndet werden.