Erklärungen zur Abfallherkunft

Private Abfallerzeuger müssen bei der Anlieferung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung eine Herkunftsdeklaration / einen Entsorgungsnachweis vorlegen.


Dieser Nachweis ist für asbesthaltige Abfälle (Abfallschlüssel 17 06 05 ) und für gefährliche Mineralfaserabfälle / Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 03) im Vorfeld zu beantragen, wenn eine private Anlieferung dieser Abfälle auf der Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf (ZEW) erfolgen soll.


Dazu das jeweilige Formular ausfüllen, ausdrucken und mit Unterschrift versehen. Anschließend kann das Formular einscannt per Mail-Anlage an die genannten Ansprechpartner gesendet werden. Alternativ ist natürlich auch der Weg per Fax oder Post möglich.


Für die Anlieferung asbesthaltiger Abfälle unter 50 kg ist keine Herkunftsdeklaration zu führen, gleiches gilt für gefährliche Mineralfaserabfälle unter 0,5 m³ (=500 l) Volumen, die ebenfalls in Säcke zu verpacken sind.


Gewerbliche Abfallerzeuger sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese müssen sich ggf. an einen Dienstleister wenden, sofern sie nicht selber über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, die für den Umgang, Transport und Beseitigung gefährlicher Abfällen erforderlich sind.
 

Gebühren

Für die Bearbeitung der Herkunftsdeklaration / des Entsorgungsnachweises fallen Gebühren von 26,00 Euro gemäß § 9 Abs. 2 Abfallgebührensatzung an.
 

Unterlagen

Herkunfterklärung