Tierschutzgerechte Tierhaltung

Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere, das sind sowohl Hobby- als auch landwirtschaftliche Nutztiere, ihren Bedürfnissen und ihrer Art entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Die Möglichkeit der Tiere zu artgemäßer Bewegung darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Halter und Betreuer von Tieren müssen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Pflege und Ernährung der Tiere besitzen. Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes wurden verschiedene Verordnungen erlassen, die für viele Tiere die näheren Einzelheiten der Haltung, des Transportes und der Schlachtung regeln.


Der Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - führt in den landwirtschaftlichen Betrieben und auch Hobbyhaltungen im Landkreis regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen.


Fallen bei Kontrollen von Tierhaltungen Mängel und Missstände auf, werden seitens des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Maßnahmen zur Abstellung getroffen und ggf. auch geahndet. In den schlimmsten Fällen werden Strafanzeigen gestellt und Tiere den bisherigen Haltern fortgenommen.


Tierschutz- Hundeverordnung


Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung


Tierschutztransport-Verordnung


Tierschutzgesetz


Verordnung (EG) Nr. 1/2005