Unterhalt

Das Jugendamt bietet Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten an.


Das Jugendamt informiert, berät und unterstützt den sorgeberechtigten und betreuenden Elternteil des minderjährigen Kindes in Fragen des Kindesunterhalts sowie des Betreuungsunterhalts. Das Jugendamt ist nicht Ansprechpartner bei der Klärung von Ehegattenunterhalt.


Volljährige Kinder haben bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen durch das Jugendamt.



Informationen erhalten Sie zu


Unterhalt für minderjährige Kinder
Unterhalt für volljährige Kinder
Unterhalt für nicht verheiratete Mütter (Betreuungsunterhalt)