Auch Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel und sonstige pferdeartige Tiere (Equiden) fallen unter einige Regelungen des Tierseuchengesetzes. So müssen auch Equiden dem Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - gemeldet werden (siehe Formular Tierbestandsmeldung).
Die Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) regelt die Identifizierung von Equiden (Pferde, Esel, Zebras, Kreuzungen) auf der Grundlage des EU-Rechts. Sie gilt für alle Equiden und richtet sich an alle Tierhalter.
Die wichtigsten Bestimmungen in Kürze: