Heimaufsicht


Ein wesentlicher Teil der Heimaufsicht besteht in der Beratung von Einrichtungsträgern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Angehörigen oder aber den eingesetzten Betreuern, als auch von Mitarbeitern.


Die Heimaufsicht prüft, ob der Heimbetreiber und die Heimleitung die für den Betrieb eines Heimes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Außerdem prüft er, ob die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung gewährt werden und ob die Betreuung und Versorgung insbesondere der Pflegebedürftigen gesichert ist. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die von den Bewohnerinnen und den Bewohnern zu entrichtenden Entgelte nicht in einem Missverhältnis zu den Leistungen des Heimträgers stehen. Von der Heimaufsicht wird ferner auf die Erfüllung und Einhaltung der aufgrund des bisher gültigen bundesweiten Heimgesetzes erlassenen Verordnungen nach § 17 Abs. 2 NuWG geachtet.


Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden an die Heimaufsicht wenden. Auf Wunsch wird Ihr Anliegen streng vertraulich behandelt.




Weitere Ansprechpartner:


  • Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen im Landkreis Gifhorn
  • Bei Problemen oder Missständen in der Pflege können Sie sich aber auch an den Medizinischen Dienst Niedersachsen wenden.
  • Der Sozialverband Deutschland hat ein Notruftelefon für Probleme mit stationärer oder ambulanter Pflege eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, mögliche Missstände in der Pflege mit der auch juristisch und psychologisch kompetenten Mitarbeiterin zu besprechen und Wege zur Abhilfe zu erörtern.
  • Verbraucherschutz für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung
    Rechtsauskünfte und persönliche Beratung erhalten Sie
    • Zum Heimvertrag:
      bei den Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Schleswig-Holstein über die bundesweite Hotline 0 18 03 / 66 33 77 (Montag und Mittwoch 9.00 bis 14.00 Uhr und Dienstag 13.00 bis 18.00 Uhr, 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Cent pro Minute aus dem deutschen Mobilfunknetz).
    • Bei Fragen zu allen Heim- und Wohnformen:
      bei der BIVA (Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e.V.). Dieser Selbsthilfeverband hat zu vielen Fragen online kostenlose Informationen eingestellt und ist darüber hinaus bei tiefergehender Beratung für Mitglieder kostenlos und für Nichtmitglieder kostenpflichtig. Weitere Infos finden Sie unter:  oder in der Geschäftsstelle: BIVA e.V., Siebenmorgenweg 6-8, 53229 Bonn. Tel.: 02 28 / 90 90 48-0. E-Mail: info(at)biva.de.
  • Mehr zu dem Thema finden Sie auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO).
     

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.
 

Unterlagen

Gegebenenfalls benötigte Unterlagen erfragen Sie bitte im Gespräch.
 

Fristen

Ggf. sind Fristen zu beachten. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch in einem Gespräch zur Verfügung.