Ein wesentlicher Teil der Heimaufsicht besteht in der Beratung von Einrichtungsträgern sowie Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Angehörigen oder aber den eingesetzten Betreuern, als auch von Mitarbeitern.
Die Heimaufsicht prüft, ob der Heimbetreiber und die Heimleitung die für den Betrieb eines Heimes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. Außerdem prüft er, ob die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner hinsichtlich der ärztlichen und gesundheitlichen Betreuung gewährt werden und ob die Betreuung und Versorgung insbesondere der Pflegebedürftigen gesichert ist. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass die von den Bewohnerinnen und den Bewohnern zu entrichtenden Entgelte nicht in einem Missverhältnis zu den Leistungen des Heimträgers stehen. Von der Heimaufsicht wird ferner auf die Erfüllung und Einhaltung der aufgrund des bisher gültigen bundesweiten Heimgesetzes erlassenen Verordnungen nach § 17 Abs. 2 NuWG geachtet.
Sie können sich jederzeit mit Fragen oder Beschwerden an die Heimaufsicht wenden. Auf Wunsch wird Ihr Anliegen streng vertraulich behandelt.
Weitere Ansprechpartner:
Es werden keine Gebühren erhoben.
Gegebenenfalls benötigte Unterlagen erfragen Sie bitte im Gespräch.
Heimgesetz
Niedersächsisches Gesetz für unterstützende Wohnformen
Heimmindestbauverordnung
Heimmitwirkungsverordnung
Heimpersonalverordnung
Heimsicherungsverordnung
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
Ggf. sind Fristen zu beachten. Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne auch in einem Gespräch zur Verfügung.