Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen (bis 1998: "rotes Kennzeichen") zur einmaligen Verwendung. Das Kurzzeitkennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Verfahrensablauf
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der zuständigen Stelle abgestempelt.
Sollte das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung haben, kann ein Kurzzeitkennzeichen beantragt werden, mit dem Vermerk im Fahrzeugschein, dass Fahrten nur innerhalb des Zulassungsbezirkes erlaubt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Kurzzeitkennzeichen können in jeder Zulassungsstelle beantragt werden.
13,10 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
bei Vereinen zusätzlich:
bei minderjährigen Fahrzeughaltern zusätzlich:
§ 16a FZV Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Kraftfahrzeug-Zulassung.