Mit der Vornahme der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sind bestimmte Tierärzte („amtliche Tierärzte“) und Fleischkontrolleure vom Landkreis Gifhorn ernannt worden. Nur diese dürfen, jeweils in einem zugeteilten Untersuchungsbezirk, die amtlichen Tätigkeiten durchführen.
Namen und Adresse des amtlichen Untersuchungspersonals für Ihren Wohnsitz erfragen Sie bitte beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen.
Die beabsichtigte Schlachtung von Säugetieren, Zuchtwild (Gehegewild) ist diesem amtlichen Personal rechtzeitig, mindestens 1 Tag vorher, mitzuteilen. Das gilt für gewerbliche Schlachtungen genauso wie für Schlachtungen zum eigenen Verbrauch (Hausschlachtung im eigentlichen Sinn).
Die Gebühren für die amtlichen Untersuchungen erfragen Sie bitte beim Landkreis Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen.