Bestattung oder Beseitigung von kleinen Heimtieren

Eingeschläferte, verendete oder überfahrene kleine Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel und sonstige Heimtiere können, ebenso wie landwirtschaftliche Nutztiere oder Zootiere an ansteckenden Krankheiten gelitten haben. Mit diesen Krankheitserregern darf man nicht sorglos umgehen. Jeder hat die Pflicht und Verantwortung, die Ansteckung anderer Tiere - und auch der Menschen - zu verhindern.


Daher ist auch für diese Tiere vorgeschrieben, dass sie in eine Tierkörperbeseitigungsanlage gebracht werden. Dieses erfolgt z.B. über die tierärztlichen Praxen.


Folgende Ausnahmen sind allerdings bei diesen Heimtieren möglich:


-   Bestattung auf genehmigten Tierfriedhöfen
-   Einäscherung in einem genehmigtenTierkrematorium
-   Vergraben einzelner Heimtiere auf dem eigenen Grundstück, sofern das Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt (dazu gibt die Gemeindeverwaltung Hinweise).


Bei dem Vergraben auf eigenem Grundstück muss eine mindestens 50 cm dicke Erdschicht das bestattete Tier bedecken.