Am 01.01.2015 wurde die Möglichkeit der Online-Außerbetriebsetzung eingeführt, am 01.10.2017 folgte die Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf dieselbe Person (=bisherig/e Halter/in) mit dem bisherigen Kennzeichen im bisherigen Zulassungsbezirk.
Seit dem 01.10.2019 können verschiedene weiter Zulassungsvorgänge in einem internetbasierten Verfahren durchgeführt werden.
Nicht möglich sind zurzeit:
Weitere Informationen zum Projekt iKFZ erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Um einen onlinebasierten Antrag stellen zu können, benötigen Sie:
Bei Nutzung eines geeigneten Smartphones ist vorher die entsprechende App zu laden.
Spezifische Voraussetzungen im Falle von Zulassungen und Umschreibungen
Zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen sind im einzelnen Fall vorzuhalten:
Welche personenbezogenen Daten sind erforderlich?
Das Service-Portal greift selbstständig auf die in Ihrem Ausweisdokument hinterlegten Daten zu.
Sicherheitscodes auf den Dokumenten
Im Rahmen der Antragstellung kann es, abhängig vom gestellten Antrag, vorkommen, dass Sie etwaige Sicherheitscodes freilegen sowie in der Eingabemaske eingeben müssen.
Folgende Sicherheitscodes können vorkommen:
Was passiert mit diesen Codes?
Das Portal wird Sie eigenständig auffordern, eventuelle Sicherheitscodes freizulegen und einzugeben.
Entstehen mir Kosten durch die onlinebasierte Antragstellung im Service-Portal ?
Die Antragstellung ist gebührenpflichtig. Sie werden nach erfolgter Antragsprüfung zur Zahlung der entsprechenden Gebühren mittels eines E-Payment-Verfahrens aufgefordert. In diesem Zusammenhang erhalten Sie eine Gebührenübersicht, welche unter Bezugnahme der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr den fälligen Gesamtbetrag ausweist.
Ich habe mein Fahrzeug online außer Betrieb gesetzt. Ab wann gilt die Außerbetriebsetzung im versicherungs-/ steuerrechtlichen Sinn ?
Die Außerbetriebsetzung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und direkt darauf folgender Genehmigung gültig.
Abschließend ein wichtiger Hinweis bezüglich KFZ-Steuerrückständen sowie rückständiger Verwaltungsgebühren:
Im Rahmen Ihrer onlinebasierten Antragstellung wird das System automatisiert prüfen, ob zu Ihrer Person etwaige KFZ-Steuerrückstände und / oder rückständige Gebühren aus Verwaltungsvorgängen gespeichert sind. Sollte dies der Fall sein, wird der Antrag umgehend abgelehnt.
Bei Gebührenrückständen ist Ihr Erscheinen in einer der Zulassungsstellen dann leider unumgänglich.
In Bezug auf KFZ-Steuerrückstände ist ausschließlich Kontakt mit dem zuständigen Hauptzollamt aufzunehmen. Die Zulassungsbehörde kann keine Auskünfte über Höhe und Art der Rückstände geben!
Um erfolgreich einen Antrag stellen zu können, sind die Rückstände vollständig zu begleichen. Auf den Seiten des Hauptzollamtes finden Sie weitere Informationen und AnsprechpartnerInnen.
Nach der Lektüre der Voraussetzungen sind Sie nun bereit, Ihren Antrag online zu stellen. Um zu beginnen, klicken Sie bitte den nachfolgenden Link an: