Fachberatung für Hören, Sprache und Sehen

Die Fachberatung Hören, Sprache und Sehen des Niedersächsisches Landesamts für Soziales, Jugend und Familie in Braunschweig führt in Kooperation mit dem Gesundheitsamt regelmäßig einen Sprechtag im Gesundheitsamt durch. Es werden Eltern von Kindern mit Hör- und wesentlichen Sprachstörungen über Möglichkeiten der Förderung und Behandlung beraten.


Die Fachberatung Sehen findet ausschließlich nur für Kinder mit starken Sehfunktionsveränderungen statt. Eine Vordiagnose ist erforderlich.


Vorliegende Befunde und Berichte werden benötigt.


Es erfolgt eine Beratung zu pädagogischen Angeboten von Kindertageseinrichtungen, ambulanten Maßnahmen oder anderen Hilfen, z.B. in Form teilstationärer Behandlung (Sprachheilkindergarten) oder stationaler Behandlung (Sprachheilinternat).



Unterlagen

Bitte bringen Sie - soweit vorhanden - folgende Unterlagen mit:


  • Kinderuntersuchungsheft (Gelbes Heft)
  • Facharztbefunde (z.B.: Hals-Nasen-Ohrenarzt, Augenarzt, Pädaudiologe, ZEUS) - nicht älter als 6 Monate!
  • Therapieberichte (z.B.: Sprachtherapie, Ergotherapie)



Fristen

Der Sprechtag findet in regelmäßigen Abständen statt. 


Eine Überweisung vom Hausarzt ist nicht erforderlich.


Eine Einladung erfolgt, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.


Teilweise wird eine Warteliste geführt.