Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, teilen Sie dies unverzüglich der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle mit.
Verfahrensablauf
Erforderlich ist Ihre schriftliche Mitteilung.
Wichtig ist, dass die Käuferin oder der Käufer den Empfang der unten genannten Unterlagen schriftlich bestätigt. Es ist empfehlenswert, die Angaben der Käuferin oder des Käufers anhand von Personalausweis oder Reisepass zu überprüfen. Sie bleiben auch nach dem Verkauf bei der zuständigen Stelle als eingetragene Halterin/eingetragener Halter registriert. Dies gilt solange, bis Ihr Fahrzeug abgemeldet oder umgeschrieben wurde.
Beim Verkauf ins Ausland sollten Sie das Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden, damit Ihre Halterpflichten (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer) beendet sind. Für Käufer besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug mit einem Ausfuhrkennzeichen ins Ausland zu bringen.
Veräußerungsanzeige oder Kopie vom Kaufvertrag mit:
§ 13 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Kraftfahrzeug-Zulassung.
Den Verkauf eines Fahrzeuges teilen Sie der zuständigen Stelle unverzüglich mit.