Infektionshygienische Überwachung

Eine infektionshygienische Überwachung erfolgt in


  • Gemeinschaftseinrichtungen, wie beispielsweise Kindergärten, Schulen, Alten- und Pflegeheime und medizinischen Einrichtungen (Krankenhäuser, ambulant operierende Einrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Rettungswachen),
  • Arztpraxen und Praxen sonstiger Heilberufe (Heilpraktiker-Praxen und Geburtshäuser, Podologen),
  • öffentlichen Bädern,
  • sonstigen Einrichtungen, wie beispielsweise Tattoo- und Piercingstudios, Fußpflegeeinrichtungen



Gebühren

Es können Gebühren gemäß Nr. 49.1.12 der Allgemeinen Gebührenordnung - AllGO anfallen.