Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Regelungen zur Herstellung, Zulassung, Abgabe oder Einfuhr von Tierarzneimitteln sind im Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (AMG) geregelt. Nähere Informationen erteilt die zuständige Stelle.
Weitere Leistungen zum Thema "Tierarzneimittel":
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade Weser.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Dienstleistung Herstellung, Zulassung, Abgabe und Einfuhr von Tierarzneimitteln: Informationserteilung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.