Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Kriegsopferfürsorge werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts.
Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen
Entschädigungsrecht.
Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung,
das ist in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in
allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes
angemessen auszugleichen oder zu mildern.
Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:
Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind bei den Fürsorgestellen der Städte und Landkreise zu stellen.
Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aus der Broschüre "Kriegsopferfürsorge", die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde.
Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, aktualisiert am 27.09.2012
Die Dienstleistung Kriegsopferfürsorge ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.