Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Alle Unternehmer, die tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte transportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungspflicht.
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte sowie die Region Hannover).
Der Unternehmer meldet der zuständige Stelle
Bitte informieren Sie sich bei der jeweils zuständigen Stelle über darüber hinaus geforderte Dokumente und Unterlagen. Diese können je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
Die Registrierung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Sie können Ihrer Registrierungspflicht formlos nachkommen.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, aktualisiert am 06.06.2011
Die Dienstleistung Tierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.