Spezieller Hinweis.
Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Nachnamen der Person für die diese Leistung beantragt wird.
Spezieller Hinweis.
Die Antragstellung kann nicht rückwirkend erfolgen.
Spezieller Hinweis.
Bei Kurzzeitpflege (kurzzeitige Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung):
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Um die Wartezeiten für Sie zu minimieren bitten wir Sie für einen persönlichen Termin vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weitere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie hier:
Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.
Voraussetzung
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Dienstleistung Hilfe zur Pflege - Kurzzeitpflege ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.