Verschriebene Betäubungsmittel können für die Dauer einer Reise in angemessener Menge als persönlichen Reisebedarf ins Ausland mitgenommen werden. Hierzu müssen Sie eine beglaubigte Bescheinigung der verschreibenden Ärztin oder des verschreibenden Arztes vorweisen können. Die Beglaubigung der Unterlagen erfolgt im Gesundheitsamt.
Für Reisen im Bereich des Schengener Abkommens wird folgendes Dokument benötigt:
Für Reisen in alle anderen Länder wird folgendes Dokument benötigt:
Bei Reisen in Länder, die nicht Teil des Schengener Abkommens sind, sollten Sie sich zusätzlich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Informationen erhalten Sie bei der diplomatischen Vertretung Ihres Reiselandes in Deutschland.
Weitergehende Informationen über Reisen mit Betäubungsmitteln erhalten Sie auf der Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Es fallen Gebühren in Höhe von zehn Euro an.
Das von der Ärztin/dem Arzt ausgefüllte, unterschriebene und mit einem Stempel versehene Dokument muss vorgelegt werden.