Die Erweiterung der Fahrerlaubnis muss persönlich beantragt werden, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person zu stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Voraussetzungen
43,90 Euro - 44,70 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
Die Unterlagen sind durch die Fahrschule oder persönlich nach vorherigerTerminvereinbarung abzugeben.
Achtung: Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Nachweise von Trägern, die eine anerkannte Hilfsorganisation sind, oder die eine passende Anerkennung gem. § 68 FeV vorweisen können.