Die dargestellten Inhalte der Dienstleistung Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung werden durch die Landesredaktion, spezielle Hinweise durch die zuständige Stelle gepflegt.
Schäden im Straßenbereich, wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher, sowie an Brücken können der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Die Meldung sollte Angaben
enthalten.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Schaden aufgetreten ist.
Auf Straßen außerhalb des kommunalen Gebietes sind ggf. der Landkreis, das Land oder der Bund zuständig.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
die AG Kommunenredaktion
Die Dienstleistung Schäden im Straßenbereich und an Brücken: Meldung ist mit Daten aus dem BUS Niedersachsen ergänzt.