Wohnungsbau Förderung von Mietwohnraum

Die Wohnraumförderung umfasst verschiedene Förderungsmöglichkeiten im Rahmen des Wohnraumförderprogramms des Landes Niedersachsen.


Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Gifhorn nur für Vorhaben, die sich im Landkreis Gifhorn befinden. Für Vorhaben im Bereich der Stadt Gifhorn nebst deren Ortsteile ist die Stadt Gifhorn zuständig.


Mietwohnungsbau


Sie haben Interesse an Mietwohnungen, die einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung gestellt werden sollen?
Es können Förderungsmöglichkeiten z. B. für allgemeinen Mietwohnraum, Mietwohnraum für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung oder Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen in Betracht kommen.


Die Mieterinnen und Mieter müssten einen Wohnberechtigungsschein vorlegen, d. h. deren Einkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen.


Zur eventuellen Bedarfseinschätzung finden Sie Informationen im Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Gifhorn.


Die Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.


Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten bei Mietwohnungsbau:


Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Beratung: Tel: 0511/30031-333



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