Gewerblicher Lärm entsteht sowohl bei der industriellen Produktion als auch in Handwerksbetrieben, in denen laute Maschinen und Geräte eingesetzt werden. Rechtliche Grundlage zur Eindämmung des Gewerbelärms ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das Grenzwerte beim Betrieb von Produktionsanlagen festlegt, deren Einhaltung durch das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig sowie bei landwirtschaftlichen Anlagen durch den Landkreis kontrolliert wird.
Zur Beurteilung der Frage, welches Maß an (zulässigem) gewerblichem Lärm hingenommen werden muss, wird die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) zugrunde gelegt.
Sie enthält Lärmrichtwerte, die je nach bauordnungsrechtlicher Gebietsausweisung unterschiedlich sind.
Wenn Sie durch Gewerbelärm beeinträchtigt werden, können Sie sich an das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt in Braunschweig oder das Umweltamt des Landkreises wenden.