Fischereiwesen

Als untere Verwaltungsbehörde hat der Landkreis Gifhorn im wesentlichen folgendes Aufgabenspektrum:


  • Aufsicht über drei Fischereigenossenschaften (Aller, Ise und Schwarzwasser),
  • Genehmigung der Pachtverträge über die Fischereibezirke Aller I, Ise, (Lachte), Oker II sowie Schwarzwasser,
  • Bestätigung von Sportangelvereinen und
  • Klärung rechtlicher Fragen.


Weitere Informationen zu:


  • Fischereirecht


Darunter versteht man die ausschließliche Befugnis, in einem oberirdischen Gewässer Fische und Krebse der fischereiwirtschaftlich nutzbaren Arten zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. Grundsätzlich (Ausnahme: selbständiges Fischereirecht) steht dieses Recht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zu. Bestehen an einem Gewässer mehrere Fischereirechte, so bilden die Berechtigten eine Fischereigenossenschaft.
 


  • Fischereischein


Nach bestandener Fischerprüfung - wird in Niedersachsen bei einem anerkannten Landesfischereiverband abgenommen - und Erreichen des 14. Lebensjahres stellt die Gemeinde, Stadt oder Samtgemeinde den Fischereischein aus, der den Überwachungsbeamten vorzuzeigen ist.



  • Fischereierlaubnisschein


Wer in einem Gewässer den Fischfang ausübt und nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, hat außer dem Fischereischein noch einen Fischereierlaubnisschein mit sich zu führen.
 

Rechtsgrundlage

Nds. Fischereigesetz vom 01.02.1978, zuletzt geändert am 05.11.2004