Bei Diebstahl von Kennzeichen, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die gilt auch dann, wenn nur eins von zwei Schildern abhanden gekommen ist.
Das abhanden gekommene Kennzeichen wird gesperrt um einen Missbrauch auszuschliessen.
Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
27,60 Euro
ggf. Wunschkennzeichengebühr
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.
§ 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Kraftfahrzeug-Zulassung.