Ausländerrecht: Verpflichtungserklärungen

In vielen Fällen ist es bei der Visumsbeantragung bei der deutschen Botschaft im Ausland erforderlich, für Ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung gegenüber der Ausländerbehörde abzugeben. Diese Erklärung wird auf Antrag erstellt. Sie verpflichten sich darin, für alle eventuell entstehenden Kosten, wie z. B.


  • Versorgung mit Wohnraum und den Bedarf des täglichen Lebens 
  • Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit 
  • Aufwendungen für die Rückreise


aufzukommen.


Hinweis: Die Visumentscheidung selbst obliegt der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.


Eine Verpflichtungserklärung können Sie ab sofort nur noch online über folgendes Online-Modul beantragen:


Visit VIS 


Bitte geben Sie die Verpflichtungserklärung erst ab, wenn die Einreise innerhalb der nächsten 6 Monate geplant ist. Andernfalls bedarf es der Abgabe einer neuen Verpflichtungserklärung. 



Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in unserem Hinweisblatt und der Erklärung des Verpflichtungsgebers (Belehrung).


WICHTIG! Sie bekommen eine Vorgangsnummer zugewiesen. Bitte merken Sie sich diese!


Für die Verpflichtungserklärung wird kein Termin benötigt. Nach Bearbeitung der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.


Zum Termin haben Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.


Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.