Anlagen im und am Gewässer


Wenn Sie eine neue Anlage in, an, über oder unter einem oberirdischen Gewässer bauen, ändern oder erneuern wollen, brauchen Sie von der Unteren Wasserbehörde eine Genehmigung. Solche baulichen Anlagen können z.B. Düker, Rohrleitungen, Bootsanleger, Brücken, Durchlässe, Kreuzungen von Gewässern mit Leitungen, Kabeln o.ä. sein. Dies gilt auch für Aufschüttungen oder Abgrabungen.


Rechtsgrundlage:


Wasserhaushaltsgesetz, Nieders. Wassergesetz


Gebühren:


Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung.